Update vom 22.1.21:
Der Distanzunterricht wird bis 14.2.21 verlängert!
Schulstart ab 11.1.21:
Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet vom 11.01.-29.01.2021 als Distanzunterricht statt.
Die Schule stellt eine Notbetreuung bereit. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Anlage.
Wegen der fehlenden Präsenzwochen findet in der Zeit der Faschingsferien 15.2.-19.2.21 vorraussichtlich verpflichtender Präsenzunterricht statt.
„GS Fischbach leuchtet“
Unsere Schule beteiligte sich im Dezember an der Aktion „Digitaler Lichterzug“ der Stadt Nürnberg. Die Schüler bastelten eifrig verschiedenste Weihnachtslichter und nahmen diese stimmungsvoll auf. Ein leuchtendes Zeichen der Hoffnung.
Fischbach leuchtet aus der GS Fischbach.
Liebe Eltern,
hier finden Sie Tipps für die aktuelle schwierige Zeit!
13.12.20: Formular zur Notbetreuung vom 16.12.-18.12.20
Update vom 1.12.2020
Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist der 18.12.2020.
Am 21. Und 22. Dezember wird für die Unterrichtszeit eine Notbetreuung für Berechtigte in der Schule angeboten. Bitte beachten Sie dazu das angefügten Schreiben des Ministeriums.
WICHTIG:
!!! Corona-Update!!!
Covid-19- Information
18.11.2020
Der Drei-Stufen-Plan wurde ausgesetzt. Dies gilt laut der 8. Bayerischen Infektionsschutzverodnung bis voraussichtlich 30.11.2020.
Folgende Regelungen gelten:
Der geplante Informationsabend über das Übertrittsverfahren
entfällt!
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Übertritt
Update vom 18.10.:
Nürnberg befindet sich wieder in Stufe 2!
Unterricht nach Covid-19-Infektionsgeschehen
Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssyptomen
Wir wünschen allen einen guten Start ins neue Schuljahr 2020/ 21!
Aktuelles zum Schulbetrieb
Bitte verfolgen Sie dazu Änderungen auf unserer Homepage oder besuchen Sie die
Seite des Kultusministeriums.
Aktuelle Informationen werden hier schnellstmöglich zur Verfügung gestellt: https://www.km.bayern.de/.
Weitere Informationen der Stadt Nürnberg finden Sie unter:
https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/
Schuljahresbeginn 2020/ 21
Office 365 Schülerzugänge
Um für Ihr Kind einen Office 365 Schülerzugang zu erhalten, lesen Sie bitte die Nutzungsordnung, füllen die Einwilligungserklärung aus und geben diese Ihrem Kind mit in die Schule. Gerne können Sie diese auch per Mail oder Post in der Schule abgeben.
Berechtigung zur Notbetreuung
Die Notbetreuung wurde seit dem 27.04.2020 erweitert für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Eltern, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Hierzu muss außerdem ein Arbeitszeit-nachweis für das andere Elternteil eingereicht werden.
Weitere Informationen dazu, wer das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen darf, entnehmen Sie bitte der Homepage des bayerischen Kultusministeriums.
Falls Sie für Ihr Kind diese Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte mit folgenden Dokumenten unter unserer Mailadresse post@fischbach-grundschule.de oder per Einwurf in unseren Briefkasten an.
Elternbriefe des Kultusministeriums
Tipps für Eltern zum Umgang mit den
Maßnahmen zum Coronavirus
Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie als Eltern mit Ihren Kindern in den Zeiten von Corona bestmöglich umgehen können:
Information zur schulpsychologischen Beratung
Da die gesamte Situation für manche auch problematisch werden kann, sind die bekannten Schulberatungsstellen (Schulpsychologin Frau Haas-Breidung, Beratungslehrerin Frau Muffler) weiterhin für Sie da.
Die Zeiten der Staatlichen Schulberatungsstelle finden Sie stets aktualisiert auf www.schulberatung.bayern.de
Anmeldung zur Mittagsbetreuung
Brief der Mittagsbetreuung an die Kinder
Information zum neuen Masernschutzgesetz
Liebe Eltern, seit 01.03.2020 tritt das neue Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Eine Infektionsübertragung ist ohne direkten Kontakt möglich.
Die Bundesregierung hat daher das Masernschutzgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass alle in Schulen betreuten bzw. tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen müssen.
Die Schulleitungen sind als Leiter dieser Einrichtungen dazu verpflichtet, den Masernschutz zu überprüfen. Lesen Sie dazu bitte den Anhang mit der Information für Eltern.
Stand 8.1.2021