im Schuljahr 2024/25
Alle Informationen zur Einschulung Ihres Kindes im Jahr 2025 finden Sie anhand folgender Dokumente:
Liebe Eltern,
bitte entschuldigen Sie Ihr Kind künftig online über das Elternportal "Elternnachricht". Hier der Direktlink:
Um für Ihr Kind einen Office 365 Schülerzugang zu erhalten, lesen Sie bitte die Nutzungsordnung, füllen die Einwilligungserklärung aus und geben diese Ihrem Kind mit in die Schule. Gerne können Sie diese auch per Mail oder Post in der Schule abgeben.
Da die gesamte Situation in und außerhalb der Schule problematisch werden kann, sind die bekannten Schulberatungsstellen (Schulpsychologin Frau Haas-Breidung, Beratungslehrerin Frau Muffler) immer für Sie da.
Die Zeiten der Staatlichen Schulberatungsstelle finden Sie stets aktualisiert auf www.schulberatung.bayern.de
Liebe Eltern, seit 01.03.2020 tritt das neue Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Eine Infektionsübertragung ist ohne direkten Kontakt möglich.
Die Bundesregierung hat daher das Masernschutzgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass alle in Schulen betreuten bzw. tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen müssen.
Die Schulleitungen sind als Leiter dieser Einrichtungen dazu verpflichtet, den Masernschutz zu überprüfen. Lesen Sie dazu bitte den Anhang mit der Information für Eltern.
Stand Dezember 2024