im Schuljahr 2023/24
Liebe Eltern,
bitte entschuldigen Sie Ihr Kind künftig online über das Elternportal "Elternnachricht". Hier der Direktlink:
Übertritt
Auf folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Übertritt nach der 4. Klasse. Sie erhalten in der Anlage allgemeine Informationen zum Übertritt. Mit den angezeigten Links können sie sich über die einzelnen weiterführenden Schularten informieren.
Neben diesen Informationen stehen Ihnen die Lehrkräfte Ihres Kindes beratend zur Seite. Des weiteren stehen Ihnen die Staatliche Schulberatung mit der Beratungslehrkraft, Schulpsychologen und die staatliche Schulberatungsstelle Mittelfranken zur Verfügung.
Das bayerische Schulsystem
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten.html
Übertritt und Schulartwechsel
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Padlet mit Hinweisen und Informationen zu allen Schularten
Die Realschule in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/realschule.html
Die Mittelschule in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/mittelschule.html
Die Wirtschaftsschule in Bayern
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/wirtschaftsschule.html
Weitere Informationen zur Städtischen und Staatlichen Wirtschaftsschule Nürnberg finden sie hier:
www.wirtschaftsschule.nuernberg.de
Office 365 Schülerzugänge
Um für Ihr Kind einen Office 365 Schülerzugang zu erhalten, lesen Sie bitte die Nutzungsordnung, füllen die Einwilligungserklärung aus und geben diese Ihrem Kind mit in die Schule. Gerne können Sie diese auch per Mail oder Post in der Schule abgeben.
Information zur schulpsychologischen Beratung
Da die gesamte Situation für manche auch problematisch werden kann, sind die bekannten Schulberatungsstellen (Schulpsychologin Frau Haas-Breidung, Beratungslehrerin Frau Muffler) weiterhin für Sie da.
Die Zeiten der Staatlichen Schulberatungsstelle finden Sie stets aktualisiert auf www.schulberatung.bayern.de
Information zum neuen Masernschutzgesetz
Liebe Eltern, seit 01.03.2020 tritt das neue Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Eine Infektionsübertragung ist ohne direkten Kontakt möglich.
Die Bundesregierung hat daher das Masernschutzgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass alle in Schulen betreuten bzw. tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen müssen.
Die Schulleitungen sind als Leiter dieser Einrichtungen dazu verpflichtet, den Masernschutz zu überprüfen. Lesen Sie dazu bitte den Anhang mit der Information für Eltern.
Stand 6.10.2022